Für diejenigen von Euch, die Familien mit Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) begleiten, ist es vielleicht interessant, zu wissen, dass die Verlängerung dieser Leistungen, also die Weiterbewilligung vereinfacht wurde.
Familien und Personen, die bereits einmal BuT-Leistungen bekommen haben, müssen zwar nach Ablauf der Bewilligung den Antrag auf BuT erneut stellen, aber sie müssen nicht auf den Bescheid des Jobcenters warten. Dieser wird vom Jobcenter direkt an die BuT-Stelle geschickt.