Informationspflicht der Ausländerbehörden gegenüber den Geflüchteten

Liebe Mitglieder von unserVETO, liebe Interessierte,

häufig ist nicht ausreichend klar, welche Hinweispflichten für Geflüchtete bestehen. Sinnvoll ist es daher, die Ausländerämter auf ihre Informationspflichten hinzuweisen.

In der Anlage findet sich eine nützliche Information von Herrn RA Briesenick.

Viele Grüße Jochen Jacob

Verband der ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer*innen Bayern unserVETO
Vorsitzender: Dr. Joachim Jacob
WEB-Seite: http://unserveto-bayern.de/

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