Hier findet ihr wichtige und nützliche Informationen, die äußerst hilfreich bei der Begleitung von Geflüchteten in Erlangen sein können.

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Die Stadt Erlnagen hat eine Broschüre: Gut Beraten Günstig Leben, wenn das Geld nicht reicht heruasgebracht. Dort findet man zusätzliche Informationen.

Ebenso bietet diese Präsentation eine Übersicht zu Flucht, Asyl, (Aus-)Bildung und Arbeit.

Für allgemine Themen (nicht Bayern-/Erlangen-spezifisch) lohnt es sich immer wieder auf folgenden Seiten vorbeizuschauen:

Rund um den Menschen

Ablauf des Asylverfahrens

Von der Asylantragstellung bis zum Ausgang des Asylverfahrens sind verschiedene Etappen zu durchlaufen. Hier werden die einzelnen Schritte erläutert:

Erstverteilung der Asylsuchenden (EASY)

Asylsuchende werden zunächst in den nächstgelegenen Aufnahmeeinrichtungen des jeweiligen Bundeslandes registriert. Die zuständige Aufnahmeeinrichtung ermittelt das Quotensystem EASY bei der Erstregistrierung.

Mehr dazu hier

Zuständige Aufnahmeeinrichtung

Die zuständige Aufnahmeeinrichtung ist für die Versorgung und Unterkunft der Asylsuchenden verantwortlich. Gleichzeitig informiert sie die nächstgelegene Außenstelle des Bundesamts oder das nächstgelegene Ankunftszentrum.

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Persönliche Antragstellung

In der Außenstelle des Bundesamtes (in einem Ankunftszentrum oder einer AnkER-Einrichtung) findet die persönliche Antragstellung statt. Zu diesem Termin steht eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher zur Verfügung. Mit ihrer Unterstützung werden Antragstellende über ihre Rechte und Pflichten innerhalb des Asylverfahrens aufgeklärt – außerdem erhalten sie alle wichtigen Informationen auch schriftlich in ihrer Muttersprache.

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Prüfung des Dublin-Verfahrens

Das Dublin-Verfahren dient der Zuständigkeitsbestimmung zur Durchführung des Asylverfahrens in einem EU-Mitgliedstaat. Die Dublin III-VO (s.u. rechtliche Grundlagen) legt Kriterien und Verfahren fest, die bei der Bestimmung des Mitgliedstaates, der für die Prüfung des gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, zur Anwendung gelangen. Sie findet Anwendung in allen EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz.
Das Dublin-Verfahren bezweckt, dass jeder Asylantrag, der auf dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaatengestellt wird, materiell-rechtlich nur durch einen Staat geprüft wird. Damit soll die Sekundärwanderung innerhalb Europas gesteuert bzw. begrenzt werden.

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Persönliche Anhörung

Die persönliche Anhörung ist für die Antragstellenden der wichtigste Termin innerhalb ihres Asylverfahrens. Deswegen bieten in der Vorbereitung auf das Gespräch Hilfsorganisationen, Wohlfahrtsverbände oder städtische Einrichtungen Beratung an. Die Asylsozialberatung kann ebenfalls in Anspruch genommen werden. Seit August 2018 werden in den AnkER-Einrichtungen auch Gruppeninformationen und Einzelberatungen zum Asylverfahren durch das Bundesamt durchgeführt.

Mehr dazu hier

Entscheidung des Bundesamtes

Auf Basis der persönlichen Anhörung und der eingehenden Überprüfung von Dokumenten und Beweismitteln entscheidet das Bundesamt über den Asylantrag. Dabei gilt das Einzelschicksal als maßgeblich. Die Entscheidung wird schriftlich begründet undgegebenenfalls mit einer Rechtsbehelfsbelehrung sowie einer Übersetzung des Tenors der Entscheidung den Beteiligten, den Antragstellenden oder Verfahrensbevollmächtigten sowie den zuständigen Ausländerbehörden zugestellt.

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Schutzformen

Bei jedem Asylantrag prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Grundlage des Asylgesetzes, ob eine der vier Schutzformen – Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz oder ein Abschiebungsverbot – vorliegt.

Mehr dazu hier

Flüchtlingsschutz § 3 AsylG

Der Flüchtlingsschutz ist umfangreicher als die Asylberechtigung und basiert auf der Genfer Flüchtlingskonvention. Sie greift auch bei der Verfolgung von nichtstaatlichen Akteuren ein.

Asylberechtigung Art. 16a GG

Asylberechtigte sind politisch Verfolgte, die im Falle der Rückkehr in ihr Herkunftsland einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung ausgesetzt sein werden.

Subsidiärer Schutz § 4 AsylG

Der subsidiäre Schutz greift ein, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.

Nationales Abschiebungsverbot § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG

Wenn die drei Schutzformen nicht greifen, kann bei Vorliegen bestimmter Gründe ein Abschiebungsverbot erteilt werden.

Rechtsmittel gegen die Entscheidung

Nur wenn für keine der vier Schutzformen – Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz oder ein Abschiebungsverbot – die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Antragstellende einen ablehnenden Bescheid, verbunden mit einer Abschiebungsandrohung.

Ausgang des Asylverfahrens

Auf die endgültige Entscheidung des Bundesamts – den Abschluss des Asylverfahrens – folgt entweder das Aufenthalts- bzw. Bleiberecht oder aber die Ausreisepflicht.

Themen für Kinder

Rund um Krippe und Kindergarten

Für kommunale Einrichtungen kann man sich über das Meldeformular der Stadt anmelden. Man kann aktuell zwei Stadtteile angeben. Noch muss man die KiTas der freien Träger und Kirchengemeinden einzeln anschreiben. Ab Mitte 2024 soll es möglich sein, sich für alle Einrichtungen über ein Formular anzumelden.
Bei Platzzusage, Antrag auf Gebührenübernahme beim städtischen Jugendamtstelle.

Mehr zu Thema bei der Stadt Erlangen

Der Antrag zur Übernahme von Kosten für die Kindertagesbetreuung findet man hier

Achtung! Übernahme der Kosten erst ab Antragseingang und nicht rückwirkend. Ablauf beachten und rechtzeitig erneuern!

Für Kostenübernahme Mittagessen einen Antrag bei der Stelle für Bildung und Teilhabe (BuT-Stelle) stellen. Meistens reicht es dann, den Erlangen-Pass in der Einrichtung vorzuzeigen.

Den Erlangen-Pass bekommen alle Personen, die Sozialleistungen beziehen. Für Kinder und Jugendliche werden Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz (Mittagessen in KiTa und Schule, Ausflüge, Vereinsbeitrag Sportverein u.a.) über den Erlangen-Pass abgerechnet. Dafür muss man einen Antrag (siehe oben) stellen.

Schule

In Deutschland besteht neben dem Recht auf Schulbesuch auch eine Schulpflicht. Dieser unterliegen alle Personen ungeachtet ihrer Nationalität. Die Schulpflicht verlangt von Eltern unter Strafandrohung, ihre Kinder in die Schule zu schicken. Sie verpflichtet außerdem die örtlichen Schulen, Kinder aufzunehmen. Die Schulpflicht regeln die Bundesländer in ihren Schulgesetzen. Sie beginnt in der Regel im Alter von sechs Jahren und besteht aus zwei Teilen:

Die sogenannte Vollzeitschulpflicht umfasst neun, in manchen Bundesländern auch zehn Jahre an einer allgemeinbildenden Schule. Anschließend kann man:

  • weiter in Vollzeit die Schule bis zum Abitur besuchen (Sekundarstufe II)
  • eine Berufsfachschule in Vollzeit besuchen
  • eine Berufsschule in Teilzeit besuchen (duale Berufsausbildung)

Die Schulpflicht endet in der Regel mit der Volljährigkeit oder, wenn man nach Vollendung des 18. Lebensjahres noch in einer Berufsausbildung ist, mit deren Ende. In Hessen und Rheinland-Pfalz gilt die Schulpflicht bis zum 21. Lebensjahr, in Berlin nur bis zum 16. Lebensjahr.

In den Schulgesetzen der meisten Bundesländer ist ausdrücklich geregelt, dass die Schulpflicht auch für Personen mit Duldung sowie für Personen mit einer Aufenthaltsgestattung besteht. Ansonsten ergibt sich die Schulpflicht daraus, dass diese Personen ihren gewöhnlichen Aufenthalt – also ihren Lebensmittelpunkt – in dem jeweiligen Bundesland haben.

Ausgenommen von der Schulpflicht sind dagegen Kinder und Jugendliche ohne Dokumente. Sie können die Schule zwar besuchen, haben aber keinen Anspruch auf einen Platz. Ausnahmen können auch für Kinder von Asylsuchenden gelten, die sich in der ersten Phase des Asylverfahrens in einer Erstaufnahmeeinrichtung befinden. Außer im Saarland und in Berlin gelten für sie besondere Regelungen. In den meisten Bundesländern haben sie in dieser Zeit nur ein Schulbesuchsrecht, jedoch keine Pflicht.

Persönlicher Schulbedarf

Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z. B. für Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) im Kalenderjahr 2024 einen Zuschuss von 195 EUR in zwei Teilbeträgen (grundsätzlich zum 1. August 130 EUR und zum 1. Februar 65 EUR). Der persönliche Schulbedarf wird jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf angepasst. Der persönliche Schulbedarf ist ein Unterpunkt auf dieser Seite unter Sozialleistungen – Bildung und Teilhabe (BuT)

Interkulturelle Elternarbeit

Mit den Angeboten der „Interkulturellen Elternarbeit“ möchten wir die Integrations- und Bildungschancen von Kindern zugewanderter Familien in Erlangen verbessern sowie interkulturell lebende Familien bei der vorschulischen und schulischen Entwicklung ihrer Kinder unterstützen. Die Kommunikation zwischen Eltern und Tageseinrichtungen, Schulen und anderen sozialen Bereichen soll durch den Abbau von Sprachbarrieren erleichtert werden. Unsere Zielgruppen sind alle interkulturell lebenden Familien in Erlangen, Fachkräfte und Multiplikatoren in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen der Stadt Erlangen.

Mehr dazu hier

Kinderkulturbüro

Auf den Seiten des Kinderkulturbüros präsentiert euch das Maskottchen Simson unterschiedliche Angebote aus den Bereichen Kindertheater und Kinderkulturveranstaltungen, sowie ein buntes Ferienprogramm in den Oster- und Sommerferien. Ausflugs-, Spiel- und Basteltipps und ein Überblick über die anstehenden Basare in der Region runden unser Angebot ab.

Mehr dazu hier

Koordinationsstelle Frühe Hilfen (KoKi)

Beratung und Unterstützung für werdende Eltern, Alleinerziehende und Familien mit Kindern von 0 – 3 Jahren im Stadtgebiet Erlangen

Ziel:

Die Koordinationsstelle Frühe Hilfen unterstützt Eltern, ihrer Erziehungsverantwortung auch in schwierigen Lebenssituationen gerecht zu werden.

Angebote:

  • Beratung und Unterstützung der (werdenden) Eltern
  • Ausbau, sowie Pflege und Koordination eines zuverlässigen Netzwerkes mit allem Einrichtungen, Diensten und Berufsgruppen aus dem Gesundheitswesen und der Jugendhilfe, die bereits unterstützend mit den betroffenen Familien zusammenarbeiten
  • Beratung und Unterstützung von (werdenden) Eltern, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jahren u.a. bei Bindungs- und Beziehungsschwierigkeiten mit dem Kind, Unsicherheiten bei der Bewältigung der Alltagssituationen sowie bei finanziellen und Wohnungsproblemen.
  • Zusammenarbeit mit Fachkräften aus dem Gesundheitswesen (z.B. Ärztinnen und Ärzten, Hebammen, Frühförderstellen) und der Jugendhilfe (z.B. Kinderbetreuungseinrichtungen, Tagespflege, Familienpädagogische Einrichtungen)
  • Vermittlung von weiterführenden Hilfen

Mehr dazu hier

Jugendmigrationsdienst

Der Jugendmigrationsdienst hat als zentrale Aufgabe die Beratung und Begleitung junger Migranten*Migrantinnen im Alter zwischen 12 und 27 Jahren. Mit differenzierten Eingliederungshilfen wird der sprachliche, schulische, berufliche und soziale Integrationsprozess unterstützt. Angestrebtes Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe.

Ziele
  • Unterstützung junger Menschen mit Migrationshintergrund
  • Hilfe bei der sprachlichen und gesellschaftlichen Integration inklusive Begleitung des schulischen und beruflichen Werdegangs
  • Engagement für junge Menschen mit Migrationshintergrund
  • Förderung der Teilhabemöglichkeiten in allen Bereichen des sozialen, kulturellen und politischen Lebens
Zielgruppen
  • Junge Migranten*Migrantinnen zwischen 12 und 27 Jahren
  • Eltern dieser jungen Menschen bei Fragen rund um Ausbildung/Bildung für ihre Kinder
  • Mitarbeiter*innen von Ämtern, Betrieben, Einrichtungen und anderen Institutionen

Mehr dazu hier

Themen für Frauen

Schwangerschaft

Dei Schwangerschaftsberatung der Stadt Erlangen findet man hier

KoKi – Frühe Hilfen Beratungsstelle der Stadt Erlangen. Informationen und Unterstützung für werdende und junge Eltern für alles rund um Schwangerschaft, Geburt, Babyausstattung usw. Mehr dazu hier

Außerdem kann die Hebammenzentrale Erlangen helfen

Anmeldung zur Entbindung in der Frauenklinik und weitere Informationen hier

Bewegungsangebote von Frauen für Frauen

BIG bietet Sport- und Bewegungsangebote von Frauen für Frauen an – von A wie Aquafitness bis Z wie Zumba. Die Teilnahme ist ganz unkompliziert: keine Mitgliedschaft, kein Leistungsdruck, kein Zwang. Stattdessen kurze Wege, leichte Anmeldung und niedrige Preise. Frauen mit ErlangenPass oder Schwerbehindertenausweis erhalten auf die meisten Kurse zusätzlich 50 % Ermäßigung. Für unsere Kinderbetreuung berechnen wir pauschal nur 10 € pro Teilnehmerin und Kurs, d. h. auch Geschwisterkinder sind damit abgedeckt.

BIG-Teilnehmerinnen kommen aus allen Ländern und Kulturen. Um dieser Vielfalt gerecht zu werden, sind die Turn- und Schwimmhallen nicht einsehbar und stehen während der Kurszeiten nur den BIG-Frauen zur Verfügung. Alle Trainerinnen sind weiblich. In unseren BIG-Kursen dreht sich alles um Bewegungsfreude. Politik und Religion sind hier kein Thema. Wir legen Wert auf Freundlichkeit, Toleranz und Respekt. Unsere Kurse machen großen Spaß und oft wächst die Gruppe zu einer tollen Gemeinschaft zusammen. Deshalb knipsen wir gerne mal ein Erinnerungsfoto, aber wir fragen vorher immer um Erlaubnis. Wenn jemand nicht aufs Bild möchte, finden wir das völlig in Ordnung.

Mehr dazu und das akteulle Programm findet ihr auf der Webseite von BIG Erlangen

Heimat ERlangen

Die Anlaufstelle für Frauen und Familien mit Migrationshintergrund. Wir schaffen Raum für interkulturelle Kommunikation und soziale Zusammengehörigkeit.
Unsere Angebote:
Treffpunkt und internationales Café
Informationsveranstaltungen und Workshops
kultureller Austausch und Gespräche
internationale Frauen und Familien.

Mehr dazu findet ihr hier

Sprachkurse für Frauen mit Kinderbetreuung

Die Deutsch-Offensive bietet Deutschkurse für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie Eltern- und Frauenkurse mit kostenloser Kinderbetreuung auf dem Anfänger- und fortgeschrittenen Niveau.

Mehr dazu auf dieser Seit unter Nützliche Adressen – Sprach- und Integrationskurse – Deutsch-Offensive

Wohnen

Wohnung

Wohnen in Erlangen: Wohnen gehört zu den Grundbedürfnissen eines Menschen und bleibt das soziale Thema in der Stadt Erlangen. Das Anliegen ist es, Wohnraum zu schaffen, zu erhalten und bezahlbar zu machen.

Mehr dazu hier

Eine Übersicht der aktuellen Mietobergrenzen des Jobcenters findet man hier

Wichtige Fragen und Antworten zur Wohnungsvermittlung findet man hier

Finanzielle Hilfen für Miete und Kaution bekommt man bei Refugium Erlangen

Wohnungsbaugesellschaften, die Sozialwohnungen vermieten sind zum Beispiel:

  • GeWoBau
  • Josphstiftung
  • Wohnbau GmbH
  • Baugenossenschaft Erlangen
  • Dawonia

Die GewoBau hat eine Sozialmanagement-Stelle, mit denen man sprechen kann bei fristloser Kündigung, Räumungsklage usw. (Die Dame dorthat sich übrigens auch sehr über das Jobcenter beklagt)

Telefon: 09131 124280
SoMa@gewobau-erlangen.de

Außerdem gibt es beim Sozialamt die Wohnungsnotfallberatungsstelle, die in genau den gleichen Fällen einschreitet, berät und direkten Kontakt zum Jobcenter aufnimmt.

Telefon.: 09131 861764

wohnungsnotfallberatung@stadt.erlangen.de

Wir haben auch ein paar Informationsblätter zusammengertragen:

Mehr dazu hier auf dieser Seite unter: Behörden der Stadt Erlangen – Wohnungsamt

Fernsehen

Die meisten Wohnungen in Erlangen bieten Sattelideenschluss oder Kabelanschluss für das Fernsehen. I. d. R. ist dies auch in den Nebenkosten inklusive. Sollte dies nicht der Fall sein, dann lohnen sich evtl. TV über Internet oder ein eigener Kabelvertrag. Hierzu gern die gängigen Vergleichsportale studieren.

Rundfunkbeitrag (GEZ)

Wenn Sie be­stimmte Sozial­leistungen wie zum Bei­spiel Grund­siche­rung oder Bürger­geld (früher Arbeits­losen­geld II) er­halten, können Sie sich von der Rund­funk­beitrags­pflicht be­freien lassen. Empfänger von Arbeits­losen­geld I, Wohn­geld oder Über­gangs­geld haben keinen An­spruch auf eine Be­freiung.

Eine Befreiung oder Ermäßigung kann man hier beantragen

DSL

Hier empfielt sich ebenfalls günstige Preis in Preisvergleichsportalen zu recherchieren. In Geschäfter der Innenstadt sind die Preise oft sehr hoch, jedoch hat man hier Ansprechpartner vor Ort. Man sollte also abwägen.

Verivox, Check24 oder Geizhals sind hier Vergleichsportale. Bitte auf das Kleingedruckte achten und nach der Vertragsalufzeit schauen.

Handy

Hier empfielt sich günstige Preis in Preisvergleichsportalen zu recherchieren. In Geschäfter der Innenstadt sind die Preise oft sehr hoch, jedoch hat man hier Ansprechpartner vor Ort. Man sollte also abwägen.

Unsere Empfehlung sind Prepaid-Verträge, diese kann man monatlich kündigen und man verpflichtet sich zu nix längerem.

Verivox, Check24 oder Geizhals sind hier Vergleichsportale. Bitte auf das Kleingedruckte achten und nach der Vertragsalufzeit schauen.

Anwalt

Geflüchtete im Asylverfahren haben oft einen Anwalt. Dies lohnt sich! Wenn ihr dazu Fragen habt oder einen Anwalt sucht, dann meldet euch bei uns über unser Kontaktformular.

Refugee Law Clinic Erlangen-Nuremberg

Die Refugee Law Clinic Erlangen-Nuremberg ist eine Initiative Erlanger Jurastudenten zur Unterstützung von Geflüchteten. Sie bietet Geflüchteten eine kostenfreie Rechtsberatung zu Fragen rund um das Asyl- und Aufenthaltsrecht und arbeiten dabei eng mit Frau Prof. Farahat, Rechtsanwälten und anderen Hilfsorganisationen zusammen.

Das Angebot: Wir bieten AsylbewerberInnen und Flüchtlingen eine kostenlose Anlaufstelle und stehen bei juristischen, administrativen und sonstigen Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Dabei stehen wir in ständigem Kontakt mit den Juristen aus unserem Beirat.

Arbeit

Diese Präsentation bietet eine ganz gute Übersicht zu Flucht, Asyl, (Aus-)Bildung und Arbeit

Arbeitserlaubnis

Asylbewerber und Geduldete benötigen grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis, die durch die örtliche Ausländerbehörde erteilt wird. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss der Beschäftigung in der Regel zustimmen. Sie prüft die Beschäftigungsbedingungen, d.h. ob vergleichbare Arbeitsbedingungen mit Inländern vorliegen (z.B. beim Lohnniveau); diese Prüfung gilt auch für Zeitarbeitsfirmen.

Eine ausführlichere Beschreibung dazu gibt es hier

Ebenso ist diese Dokument ggf. hilfreich

Steuererklärung

Sollten Geflüchtet einer Arbeit nachgehen, dann wird idR auch eine Steuererklärung fälltig. Hier empfehlen wir entweder Hilfe durch einen Steuerberater in Anspruch zu nehemn oder die mithilfe eines Online Programms/Apps durchzuführen.

Bei Fragen einfach an das Finanzamt Erlangen wenden.

Mobilität

Geflüchtete mit dem ErlangenPass bekommen auf ihre Tickets (inkl. Deutschlandticket) bestimmt Ermäßigungen.

Eine aktuelle Übersicht dazu findet man hier: ESTW-ErlangenPass

Reisen

Auslandsreisen und Reisen von Schutzberechtigten in ihre Herkunftsländer sind in den vergangenen Jahren wiederholt kontrovers diskutiert worden. Hintergrund ist die Frage, inwiefern Reisen in das Herkunftsland zum Verlust des Schutzes führen, den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Personen im Rahmen ihres Asylverfahrens erteilt hat. Schutzberechtigte haben grundsätzlich das Recht auf Bewegungsfreiheit, wie sie auch anderen Drittstaatsangehörigen zusteht, die sich legal im Land aufhalten. Dies schließt Reisen ins Ausland mit ein. Anders verhält es sich mit Reisen in das Herkunftsland. Diese sind nur unter spezifischen Voraussetzungen erlaubt bzw. können unter bestimmten Voraussetzungen zum Widerruf des Schutz- und Aufenthaltsstatus führen.

Eine ausführlichere Beschreibung dazu gibt es hier

In den ersten drei Monaten und solange Geflüchtete in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen, dürfen sie auch innerhalb Deutschlands nicht reisen. Das bedeutet, dass sie Ihre Stadt nicht verlassen dürfen. Diese Regelung nennt man „Residenzpflicht“. Wenn Geflüchtete Ihre Stadt wegen eines wichtigen Termins verlassen müssen, müssen sie dafür eine Erlaubnis haben. Diese Erlaubnis bekommen sie bei der Ausländerbehörde. Nur wenn sie Termine bei Behörden oder bei einem Gericht haben, brauchen Sie keine Erlaubnis. Hier genügt es, der Ausländerbehörde und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) schriftlich Bescheid zu geben. Wenn Geflüchtete ohne Erlaubnis Ihre Stadt verlassen und dabei erwischt werden, müssen sie ein Bußgeld bezahlen. Wenn sie öfter ohne Erlaubnis erwischt werden, können sie eine Geld- oder Gefängnisstrafe bekommen. Eine Geld- oder Gefängnisstrafe kann für Ihr späteres Aufenthaltsrecht zu einem Problem werden.

Sie dürfen während Ihres Asylverfahrens nicht ins Ausland reisen.

Ausländer*innen in Deutschland sind generell verpflichtet einen gültigen Pass oder Passersatz zu besitzen. Für die Ausstellung und Verlängerung von Pässen sind in der Regel die Botschaft oder das Konsulat des Herkunftsstaats zuständig. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch bestimmte Personengruppen, denen ein Passersatz ausgestellt werden kann:

  • Asylberechtigte und „anerkannte Flüchtlinge“ nach der Genfer Flüchtlingskonvention
  • Staatenlose
  • Personen, die subsidiären Schutz haben
  • Personen, bei denen ein nationales Abschiebungsverbot festgestellt wurde und die keine zumutbare Möglichkeit haben, einen Pass ihres Heimatstaates zu erlangen.

Diese Personengruppen bekommen in der Regel ein Passersatzpapier aus Deutschland, das es in drei Arten gibt:

  • Den Reiseausweis für Flüchtlinge („Blauer Pass“)
  • Den Reiseausweis für Staatenlose
  • Den Reiseausweis für Ausländer  

Den Reiseausweis für Flüchtlinge bekommen Sie in der Regel gemeinsam mit Ihrem Aufenthaltstitel in der Ausländerbehörde. Mehr dazu erfahren Sie unter „Blauer Pass“. Als Staatenlose*r oder Ausländer*in mit einer Aufenthaltserlaubnis als subsidiär Schutzberechtigter oder aufgrund eines nationalen Abschiebungsverbots, müssen Geflüchtete den Reiseausweis für Ausländer und Staatenlose („Grauer Pass“) in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Dazu müssen Sie nachweisen, dass es für Sie nicht möglich oder zumutbar ist, einen Pass von Ihren Heimatbehörden zu bekommen.

Sozialleistungen

Geflüchtete können in Deutschland Sozialleistungen erhalten, wenn Ihr Einkommen und gegebenenfalls ihr Vermögen nicht ausreichen, um Ihre Lebenshaltungskosten zu decken. Wenn Sie erwerbsfähig sind, können Sie für sich und Ihre Familie Bürgergeld vom Jobcenter erhalten. Wenn Sie nur eingeschränkt erwerbsfähig sind oder eine Altersrente beziehen, können Sie Geld vom Sozialamt (Sozialhilfe) erhalten.

Voraussetzung für Bürgergeld und Sozialhilfe ist u.a., dass sie eine Aufenthaltserlaubnis (nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes) oder eine entsprechende „Fiktionsbescheinigung“ von der Ausländerbehörde erhalten. Das Jobcenter Erlangen oder das Sozialamt beraten dazu.

In Betracht kommen unter bestimmten Voraussetzungen auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Noch mehr Informationen findet man hier

Ein Tipp zum Einreichen von Kontoauszügen (i. d. R. letzten 3 Monate): Kontoauszüge gern als Excel,-Tabelle oder gesammelte A4 PDFs von der Sparkasse an das Jobcenters senden. Dabei bitte auch unter der Angabe des Zeichens [Unser Zeichen/Schreiben (X/XXX/LSB/1234.5.6789)] per Mail (Mailadresse im Briefkopf oben rechts) an die entsprechende Stelle senden. Das erspart den Digitalisierungsaufwand, den jeder ausgedruckte und per Post gesendete Kontoauszug mit sich bring.

Eine Anleitung für den Excel Export findet ihr hier: Export der Kontoumsätze in der Internet-Filiale

Zum Digitalisieren von Briefen, Rechnungen oder anderen Zetteln, die ihr der Mail anhängen wollt, empfiehlt sich der CamScanner – PDF-Scanner App. Diesen und eine jeweilige Anleitung findet ihr für Android hier und für Apple hier

Elektronischen Zugang einrichten (nur einmalig)

Das Ausfüllen von einigen Anträgen ist online möglich. Dies erleichtert das Einreichen und bei einem erneuten Antrag kann man Informationen einfach vom letzten Antrag übernehmen. Einige Voraussetzungen müssen dazu jedoch erfüllt sein. Mehr dazu findet ihr hier:

  • Um den Antrag komplett ohne Unterschrift einreichen zu können, wird der Aufenthaltstitel (=Ausweiskarte) benötigt.
  • Zusätzlich braucht man die PIN, die man mit dem Ausweis als Brief erhalten hat. Ist die Pin verloren, kann diese ohne Termin an der Theke der Ausländerbehörde im Rathaus (2. OG) sofort neu eingerichtet werden (Gebühr: 6 EUR).
  • Zunächst wird die AusweisApp2 am Handy installiert
  • Nun wird ausprobiert, ob das Handy den Ausweis erkennen kann.
    • Dazu wird die App gestartet und der Ausweis unter das Handy gelegt. Ggf Handy aus der Hülle nehmen und mehrere Positionen probieren.
    • Wichtig: Am Handy muss NFC als Verbindungsmöglichkeit eingeschaltet sein (geht wie WLAN einschalten, nur anderes Symbol).
  • Nun muss in der App aus der 5-stelligen TransportPIN aus dem Brief eine neue 6 stellige eigene PIN erzeugt werden.
    • Die neue eigene sechsstellige PIN schreibt man am besten gleich auf den Brief, um sie nicht zu vergessen.
    • Wenn man nicht zuerst die fünfstellige TransportPIN in eine eigene sechsstellige PIN umwandelt, funktioniert es nicht.
  • Nun wird die AusweisApp2 auch auf dem Computer installiert.
    • https://www.ausweisapp.bund.de/download
    • Das Handy dient am Ende nur als „Kartenleser“ für den Computer.
    • Bei der Installation am Computer muss das Handy deshalb auch als Kartenleser installiert werden (das heißt koppeln). Dazu muss:
      • Die AusweisApp2 am Handy gestartet sein,
      • dort Koppeln / Fernzugriff eingestellt werden und
      • der dort angezeigte Kopplungscode am Computer eingegeben werden.
  • Schließlich muss nun noch in zwei Schritten ein BayernID Konto angelegt werden:
    • Zunächst wird auf https://bayernid.freistaat.bayern ein neues Konto mit Benutzername und Passwort angelegt.
    • Die dort eingegebene Emailadresse muss im Emailkonto bestätigt werden (Klick auf Link in zugesandter Mail).
    • Nun meldet man sich mit Benutzername und Passwort beim BayernID Konto an.
    • Als zweiter Schritt wird nun im BayernID Konto ein weiterer Zugang für eID angelegt (auf den Reiter Zugang klicken, und als Zugangsart dort eID wählen, und dann mit Ausweis unter dem Handy und Eingabe des AusweisApp2-Passworts authentifizieren).
  • Sofern alles erfolgreich geklappt hat, kann man nun in Zukunft immer mit der BayernID elektronisch unterschreiben.

Asylbewerberleistungsgesetz

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt den Leistungsbezug von Personen im Asylverfahren, geduldeten und ausreisepflichtigen Personen sowie weiteren Personengruppen (siehe § 1 Abs. 1 AsylbLG), sofern sie hilfsbedürftig sind.

Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind von anderen Sozialleistungen wie der Sozialhilfe nach dem SGB XII oder dem Bürgergeld nach dem SGB II ausgeschlossen und erhalten im Vergleich nur deutlich geringere Leistungen. Erst nach 18-monatigem ununterbrochenem Aufenthalt in Deutschland können Schutzsuchende unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen entsprechend der Sozialhilfe erhalten.

Das Asylbewerberleistungsgesetz enthält im Wesentlichen Regelungen zur Höhe und Form von Grundleistungen, zu Leistungen in besonderen Fällen, zu Arbeitsgelegenheiten sowie zur Gesundheitsversorgung.

Leistungsberechtigte erhalten Geld- und Sachleistungen für Unterkunft, Ernährung, Kleidung, Hygienebedarf, medizinische Versorgung und Leistungen für Ihren persönlichen Bedarf.

Darüber hinaus regelt das AsylbLG auch die Voraussetzungen für mögliche Leistungskürzungen. Diese wurden durch das Migrationspaket 2019 teilweise neu gefasst und bilden nun eine sehr umfangreiche Eingriffsgrundlage für Leistungskürzungen aus unterschiedlichen Gründen.

Informationen, zur zuständigen Behörde und Anträge findet man hier

Bürgergeld

Das Bürgergeld, auch bekannt als Grundsicherung für Arbeitsuchende, ist eine Leistung des Sozialstaats für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Es ist im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt. Das Bürgergeld sichert das wirtschaftliche Existenzminimum und ermöglicht Ihnen die Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben unserer Gesellschaft. Gleichzeitig erhalten erwerbsfähige Bürgergeld-Berechtigte umfassende Unterstützung von den Jobcentern bei der Suche nach einer Arbeit oder Qualifikationsmöglichkeiten. Wer Leistungen des Staates, also der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bekommt, muss umgekehrt aktiv daran mitwirken, dass er oder sie möglichst schnell wieder auf eigenen Beinen stehen kann. Die Jobcenter unterstützen Sie dabei. Auch hilfebedürftige Kinder erhalten Bürgergeld und werden von den Jobcentern in den Blick genommen, um ihnen Zugang zu Bildung und Teilhabe zu ermöglichen.

Wichtig: Das Bürgergeld wird nur auf Antrag gezahlt.

Wenn Sie bisher Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezogen haben, bekommen Sie seit dem 01.01.2023 Bürgergeld. Die Grundsicherungsleistungen werden jeden Monat im Voraus auf Ihr Konto überwiesen.

Den Antrag, eine weitere Beschreibung und Ansprechpartner findet man hier

Arbeitslosengeld

Damit Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, müssen Sie im Wesentlichen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind ohne Beschäftigung, können aber mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.
  • Sie haben sich online über unseren Digitalen Service oder in Ihrer Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet.
  • Sie suchen eine Stelle, die versicherungspflichtig ist. Dabei arbeiten Sie mit Ihrer Agentur für Arbeit zusammen.
  • Sie erfüllen die Anwartschaftszeit
Begriffsklärung: Anwartschaftszeit

Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllen. Das ist der Fall, wenn Sie in den 30 Monaten vor Ihrer Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit in der Arbeitslosenversicherung mindestens 12 Monate pflicht- oder freiwillig versichert waren. In der Regel werden versicherungspflichtige Zeiten in Beschäftigungsverhältnissen zurückgelegt. Zur Berechnung, ob die Anwartschaftszeit erfüllt ist, werden die Zeiten aller versicherungspflichtigen Beschäftigungen innerhalb des 30-Monate-Zeitraumes zusammengerechnet.

Mehr Informationen und einen Arbeitslosengeldrechner findet man hier

Die Agentur in Erlangen findet man hier

Wie man sich arbeitslos melden kann findet man hier

Familienleistungen

Anliegen rund um das Thema Familie gehören zu den häufigsten Beratungsthemen in der Migrationsberatung für Erwachsene Zuwanderer (MBE). Dazu gehören, neben den Themen wie Familienzusammenführung, schulische Bildung oder Erziehung auch die Fragen nach entsprechenden Familienleistungen. Dabei handelt es sich um einein umfangreichen Themenkomplex, der sowohl das Sozialrecht, das Steuerrecht als auch das Ausländerrecht berührt.
Die Ansprüche auf Familienleistungen sind gerade vor dem Hintergrund ausländerrechtlicher Sonder regelungen und -voraussetzungen von großer Bedeutung für die Beratungspraxis in der MBE. Dies gilt zum einen, weil die Leistungen „unschädlich“ sind im Sinne eines gesicherten Lebensunterhalts, der für die Erteilung und Verlängerung der meisten Aufenthaltstitel vorausgesetzt wird. Zum anderen bestehen für viele Gruppen ausländischer Staatsangehöriger besondere Voraussetzungen für den Anspruch auf die jeweiligen Leistungen: Hier hat sich die Rechtslage am 1. März 2020 weitreichend geändert. Für den Bereich Kindergeld gelten zudem gesetzliche Änderungen der Anspruchsvoraussetzungen seit dem Inkrafttreten des „Gesetzes gegen illegale Beschäfti-
gung und Sozialleistungsmissbrauch“ im Juli 2019.

Eine tabellarische Übersicht, welche Leistungen mit welchem Status möglich sind, findet man hier

Kindergeld

Das Kindergeld ist eine Familienleistung im Rahmen des so genannten „Familienleistungsausgleichs“.
Hiermit soll der Mehraufwand ausgeglichen werden, der Familien wegen Unterhalt und Ausbildung der Kinder entsteht. Mit dem Kindergeld soll die verfassungsrechtlich garantierte steuerliche Freistellung des Existenzminimums der Kinder gewährleistet werden.

Voraussetzungen und wichtige Informationen findet man hier

Der Antrag kann hier gestellt werden

Kinderzuschlag (KiZ)

Wenn Ihr Einkommen für Ihre Familie nicht reicht, bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kinderzuschlag (KiZ). Er wird auch Kindergeldzuschlag genannt. Prüfen Sie mit dem KiZ-Lotsen, ob Ihre Familie die Voraussetzungen für den KiZ erfüllt.

Mehr dazu hier

Der Kinderzuschlag-Rechner kann einen guten Anhaltspunkt geben, ob man den Zuschlag bekommen kann

Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) ist eine Sozialleistung für Kinder unter 18 Jahren mit alleinerziehenden Müttern oder Vätern, die dann erbracht wird, wenn der andere Elternteil keinen oder einen unterhalb des Unterhaltsvorschusssatzes liegenden Unterhaltsbeitrag leistet. In den letzten Jahren ist die Möglichkeit, Unterhaltsvorschuss zu beantragen, deutlich ausgeweitet worden. Der Unterhaltsvorschuss ist gem. § 68 Nr. 14 SGB I in die Sozialgesetzbücher eingegliedert. Daher gelten für den Unterhaltsvorschuss die üblichen Verfahrensregelungen des Sozialrechts.

Mehr Informationen dazu hier

Elterngeld

Elterngeld ist eine Sozialleistung für Eltern von neu geborenen Kindern und Kleinkindern, die für einen finanziellen Ausgleich sorgen soll, wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes nicht oder weniger arbeiten können. Elterngeld gibt es in drei Varianten, die miteinander kombiniert werden können:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus


Das Elterngeld ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Es ist gem. § 68 Nr. 15 SGB
I in die Sozialgesetzbücher eingegliedert. Daher gelten für das Elterngeld die üblichen Verfahrensregelungen des Sozialrechts.

Mehr Informationen dazu hier

Wohngeld

Haushalte mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten erhalten. Der Antrag ist bei der Wohngeldstelle Erlangen einzureichen.

Mehr dazu hier

Bildung und Teilhabe (BuT)

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können Leistungen für Bildung und Teilhabe durch Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld beantragt werden.

Beispiel: Persönlicher Schulbedarf – Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z. B. für Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) im Kalenderjahr 2024 einen Zuschuss von 195 EUR in zwei Teilbeträgen (grundsätzlich zum 1. August 130 EUR und zum 1. Februar 65 EUR). Der persönliche Schulbedarf wird jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf angepasst.

Mehr dazu hier

Leistungen kann man hier benatragen

ErlangenPass

Den Erlangen-Pass bekommen alle Personen, die Sozialleistungen beziehen. Für Kinder und Jugendliche werden Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz (Mittagessen in KiTa und Schule, Ausflüge, Vereinsbeitrag Sportverein u.a.) über den Erlangen-Pass abgerechnet.

Informationen einen Rechner und noch mehr dazu gibt es hier und auch hier

Gesundheitsversorgung

Die Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden sowie geduldeten und ausreisepflichtigen Personen ist im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Sie beschränkt sich im Wesentlichen auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände (siehe § 4 AsylbLG). Daneben können im Einzelfall zusätzliche Leistungen gewährt werden, wenn dies zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich ist. Besonders schutzbedürftige Personen wie z.B. schwangere, minderjährige, traumatisierte oder Menschen mit Behinderungen haben darüber hinaus einen Anspruch auf die erforderliche medizinische Versorgung.

Durch die Zuerkennung eines Schutzstatus oder nach 18-monatigem Aufenthalt erhalten Leistungsberechtigte dann Zugang zu den regulären Gesundheitsleistungen.

Hauptamtliche Stellen

Flüchtlings- und Integrationsberatung

Die Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB) bietet kostenlose Beratung und Unterstützung für Migrant*innen und Asylbewerber*innen aus EU- und Drittstaaten an. Im Mittelpunkt stehen Förderung von Integration und Orientierungshilfe für Neuzuwander*innen in Erlangen. In schwierigen Lebenslagen ist auch eine Beratung für Zuwander*innen, die schon länger in Deutschland leben, möglich.

Jede in Erlangen registrierte geflüchtete Person, hat eine hauptamtliche Person der FIB, die direkt für sie zuständig ist.

Das Team spricht: Englisch, Griechisch, Türkisch, Arabisch, Russisch, Ukrainisch.

Den aktuellen Flyer findet ihr hier

Die aktuellste Teamliste ist hier

Und noch mehr zu FIB hier

Asylverfahrensberatung (AWO)

Seit Januar 2023 wird die  Asylverfahrensberatung AVB vom BAMF geförder. Hier in Erlangen ist die AWO der Träger.

Das Team der AVB ist zuständig für alle Themen, die das Asylverfahren und den Aufenthalt von Asylsuchenden betrifft. Also von der Umverteilung nach der Erstaufnahme in Zirndorf über die Anhörung und Gerichtsverfahren bis zum Ende des Asylverfahrens. Sie können auf Anhörungen vorbereiten, Anwälte organisieren, zu Anhörungen begleiten und vieles mehr.

Für Fragen zu Wohnung und Arbeit von Asylsuchenden sind sie nicht zuständig.

Ihr erreicht sie unter der Mailadresse asylverfahrensberatung@awo-erlangen.de

Sie können auch zum sogenannten Spurwechsel oder dem Chancenaufenthaltsrecht informieren.

Integrationslotsin

Als hauptamtliche Integrationslotsin istsie zentrale Ansprechpartnerin bei der Stadt Erlangen zum Thema freiwilliges Engagement im Bereich Migration, Asyl und Integration.

Interessierte und engagierte Erlanger*innen, migrantische Organisationen, sowie Vereine und Initiativen, die in diesem Bereich aktiv sind oder aktiv werden möchten, erhalten Unterstützung und Information.

Erlanger*innen mit Flucht- und Migrationshintergrund sollen ermutigt und unterstützt werden ein Ehrenamt aufzunehmen. Dabei informiert, beratet und begleitet sie bei den ersten Schritten.

Mehr dazu hier

Sozialamt

Die Dienstleistungen aus dem Bereich der Sozialhilfe sind Teil des Gesamtsystems öffentlicher Fürsorge und Förderung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen hilfebedürftige Menschen sowohl beratend als auch finanziell. Sie sind Ansprechpartner für Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen oder sozialen Schwierigkeiten wie Behinderung, Krankheit, Alter oder Pflegebedürftigkeit ein der Menschenwürde entsprechendes Leben nicht aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.

Ein gutes Organigram des Sozialamts der Stadt Erlangen findet man hier:

Alle Seitenangaben und eine sehr gute Übersicht von verschiedensten Leistungen findet man hier

Erreichbarkeit, öffnungszeite und Seviceleistungen findet man hier

Jobcenter

Erlangen ist eine sogenannte Optionskommune, kann also in eigener Zuständigkeit handeln. Das Jobcenter in Erlangen ist eine eigenständige Einrichtung der Kommune. Es wird nicht gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) betrieben. Die Online Services der Bundesagentur für Arbeit zum Bürgergeld stehen für Kundinnen und Kunden dieses Jobcenters nicht zur Verfügung.

Mit dem Jobcenter steht man in Kontakt, wenn man folgende Leistungen benötigt:

Mehr dazu hier

GGFA AöR

Die Gesellschaft zur Förderung der Arbeit AöR (GGFA) ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen, das gesetzliche Aufgaben (SGB II) und weitere Anforderungen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik schnell und wirkungsvoll umsetzt.

Als Anstalt des öffentlichen Rechts ist die GGFA AöR primär für die Aktivierung und Arbeitsmarktintegration von Bürgergeld-Beziehenden mit dem kommunalen Jobcenter der Stadt Erlangen zuständig. Dabei arbeitet sie eng mit anderen Akteuren der Sozialverwaltung und Netzwerkpartnern zusammen.

Im Standort Bogenpassage in der Nürnberger Str. 35 befinden sich die Abteilungen Personal- und Arbeitsvermittlung, Werkakademie, Fallmanagement und Teile des Integrationsmanagements. Zudem gibt es im dortigen Bewerbungszentrum die Möglichkeit für Kunden, Unterstützung beim Bewerbungsprozess zu erhalten.

Sollten Ansprechpartner*innen nicht erreichbar sein, dann steht während der Servicezeiten bei dringenden Anliegen eine Telefon-Service-Hotline unter der Nummer 09131 9200-1000 zur Verfügung.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (§ 71 AufenthG) ist für die aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) und nach ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen zuständige Stelle. Sie ist damit auch erste Ansprechstelle für alle Fragen zu einem konkreten Einzelfall in diesen Bereichen.

Allgemeine Bürgeranfragen zum Aufenthaltsgesetz beantwortet auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter folgender Telefonnummer: 0911 943-0.

Die Ausländerbehörde ist für Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen zuständig. Genauer gesagt:

Mehr dazu hier

Wohnungsamt

Bei der Wohnungsvermittlungsstelle der Stadt Erlangen kann man sich für eine Sozialwohnung oder eine EOF-Wohnung (einkommensorientierte Förderung) bewerben
Wichtig: wenn man eine angebotene Wohnung nicht nehmen will, unbedingt gut begründen, sonst wird man in der Warteliste nach hinten geschoben.

Mehr dazu hier und auf dieser Seite unter: Rund um den Menschen – Wohnen -Wohnung

Nützliche Adressen

Dolmetscher / Übersetzer

Kostenloser Dolmetscherpool der AWO Erlangen. Diese können bei Behördengängen wie zum Sozialamt oder Ausländeramt, bei Arztbesuchen oder bei Gesprächen mit der Schule oder Kita begleiten. Die AWO kann einen kostenlosen Dolmetscher vermitteln.

Wenn Sie schon gut Deutsch (oder Englisch) sprechen, können Sie selbst zum ehrenamtlichen Dolmetscher/Sprachmittler werden. Melden Sie sich dafür auch bei der AWO Erlangen: dolmetscherpool@awo-erlangen.de

Mehr dazu hier

Ebenso bietet die Stelle der Interkulturellen Elternarbeit (vom Stadtjugendamt) kostenlose Sprachmittler*innen/Übersetzer*innen für Elterngespräche an.

Mögliche Sprchen sind bspw.: Arabisch, Albanisch, Amharisch, Bosnisch, Kroatisch, Serbisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Bulgarisch, Spanisch, Ungarisch, Persisch Dari (in Afghanistan), Portugiesisch, Polnisch, Russisch, Rumänisch, Kurdisch, Indisch (Hindi), Italienisch, Punjabi, Urdu (in Pakistan und Afghanistan), Türkisch, Thailändisch, Vietnamesisch, Japanisch, Tschechisch,

Mehr dazu hier

Sprach- und Integrationskurse

vhs Erlangen

Die vhs Erlangen ist Koordinationsstelle für die in Erlangen stattfindenden Integrationskurse. Neben Information und Beratung, der Durchführung der Einstufungstests und des Abschlusstests, führt die Volkshochschule selbst Integrationskurse durch.

Alle Informationen findet ihr hier: Volkshochschule Erlangen

vhs-Lerntreff

Es gibt an der Volkshochschule Erlangen (vhs) einen vhs-Lerntreff für erwachsene Personen, die Unterstützungsbedarf beim Lesen oder Schreiben benötigen. Willkommen sind alle Menschen, denen die deutsche Sprache Probleme bereitet. Das können Menschen mit Migrationshintergrund oder Muttersprachler sein. Bei dem vhs-Lerntreff handelt es sich um ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördertes Projekt zur Grundbildung und Alphabetisierung.

Kostenloses Angebot – Anmeldung nicht notwendig

Der vhs-Lerntreff wird betreut von erfahrenen Deutsch-Dozentinnen und -Dozenten. Arbeitsmaterialien können mitgebracht werden. Sie sind aber auch vor Ort vorhanden. Der vhs-Lerntreff hat zwei Mal in der Woche geöffnet: 

  • dienstags von 10:00 bis 14:00 Uhr 
  • donnerstags von 12:00 bis 15:00 Uhr. 

An Feiertagen und während der Ferien ist der vhs-Lerntreff geschlossen. Das Angebot ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen findet ihr hier: vhs-Lerntreff

Deutsch-Offensive

Sie sind neu in Erlangen und möchten Deutsch lernen? Die Deutsch-Offensive Kurse unterstützen Sie effektiv beim Deutschlernen. Sie sind eine sehr gute Vorbereitung auf den Integrationskurs. In diesen Kursen lernen Sie ohne Druck und Stress, weil es am Ende keinen Test gibt.

Die Deutsch-Offensive bietet Deutschkurse für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie Eltern- und Frauenkurse mit kostenloser Kinderbetreuung auf dem Anfänger- und fortgeschrittenen Niveau:

  • A1: Lernende ohne Vorkenntnisse
  • A2: Lernende mit Grundkenntnissen (Verwendung von vertrauten, alltäglichen Ausdrücken und einfachen Sätzen)
  • B1: Fortgeschrittene Lernende mit sehr guten Grundkenntnissen (Unterhaltung über vertraute Themen)

Nur 1€ pro Unterrichtsstunde!
Gebührenreduzierung oder -befreiung für ErlangenPass-Inhaber*innen, Familien, Geflüchtete und in anderen Fällen möglich. Fragen Sie bitte bei der Anmeldung nach.

Aktuelle Deutschkurse und noch mehr Informationen findet man hier

Alphabetisierungskurse

Der Bürgertreff ISAR 12 ist Treffpunkt für soziale und kulturelle Gruppen und Vereine. Hier begegnen sich Menschen jeden Alters und aus unterschiedlichen Kulturen, um gemeinsam ihren Interessen und Hobbys nachzugehen. Es werden von der Deutsch-Offensive hier Deutsch-Kurse und Alphabetisierungskurse angeboten.

Eine Übersicht dazu findet man hier

Kursübersichten findet ihr hier

Interkulturelle Vereine

In Erlangen gibt es diverse interkulturelle Vereine, bei denen man sich angegieren kann.

Eine Übersicht dazu findet man hier

Stadtteilhäuser

Vielfalt als Prinzip: Das ist das Motto soziokultureller Einrichtungen. Und dieses Motto gilt für die Stadtteilzentren, Jugendclubs, Spielplätze, die Kulturförderung und Freizeithäuser.

Allen Menschen, unabhängig von ihrer sozialen oder nationalen Herkunft und für jedes Alter wird die Möglichkeit geboten, ihre Freizeit aktiv zu gestalten, Kunst und Kultur zu erleben und selbst kreativ zu werden.

Ganz nach Schillers Wort, der Mensch sei „nur da ganz Mensch, wo er spielt“, schaffen sie Frei-Räume. Frei-Räume, um selbst aktiv zu werden, sich zu engagieren, um Neues kennenzulernen, Gewohntes zu hinterfragen und die eigene Kreativität zu erleben. Im Mittelpunkt steht dabei nicht allein das Ergebnis, sondern vor allem das kreative Tun und Ausprobieren und das gemeinsame Miteinander.

Mehr dazu hier

Stadtteilzentrum Die Villa

Das Stadtteilzentrum Die Villa ist ein Ort der Begegnung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Erlanger Stadtteil Am Anger.
Dabei kann man Kultur erleben, Familienfeste feiern, Hobbys nachgehen, Erfahrungen austauschen, etwas für die Gesundheit tun, selbst aktiv werden und das Programm mitgestalten.
Im idyllisch gelegenen Park der Villa bietet ein kleines Amphitheater den idealen Rahmen für Sommerfeste, Tanz im Park, Kindertheater und andere Veranstaltungen.

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Kulturpunkt Bruck

Das soziokulturelle Stadtteilzentrum ist ein Treffpunkt für alle Stadtteilbewohner*innen aus Bruck und natürlich für alle Menschen aus Erlangen. Wesentliches Ziel ist es, das soziale Miteinander zu ermöglichen und zu fördern, auch zwischen den verschiedenen Altersgruppen und zwischen Angehörigen verschiedener Länder.

Hier können Feste, Salsadiscos, Tanzabende, Diavorträge, Ausstellungen, Tauschbörsen, Konzerte, Theateraufführungen stattfinden. Man kann an einem der vielen Kreativ- und Bewegungskurse, wie Töpfern, Kochen, Salsa, sowohl für Erwachsene als auch für Kinder, teilnehmen.

Der Kulturpunkt Bruck unterstützt die Stadtteilbewohner*innen bei ihren Anliegen (zum Beispiel Verbesserungen im Stadtteil) und arbeitet mit Brucker Vereinen, Initiativen, Kirchengemeinden und anderen sozialen Institutionen zusammen. Der Kulturpunkt Bruck hilft bei allen Fragen, Problemen und Anliegen, die richtigen Ansprechpartner*innen zu finden.

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Stadtteilzentrum Die Scheune

Das Stadtteilzentrum Die Scheune in Büchenbach ist ein Ort, an dem alle Mitbürger*innen ihre Ideen und Fähigkeiten einbringen, ihre Freizeit aktiv genießen, gemeinsam feiern und andere Leute treffen können. Bei uns darf sich jede*r willkommen fühlen.

Die vielfältigen Möglichkeiten und Angebote in unserem Stadtteilzentrum sorgen dabei für eine lebendige Atmosphäre. Bei den Stadtteilfesten trifft sich die ganze Nachbarschaft. Zusammen mit neuen Freund*innen und alten Bekannten kann man Kurse besuchen und Konzerte, Lesungen, Kochabende und vor allem auch Gemeinschaft erleben.

Mit Stadtteilfesten und Veranstaltungen außer Haus werden regelmäßig auch öffentliche Plätze in Büchenbach, zum Beispiel die Freizeitfläche am Würzburger Ring beim jährlichen „Ring Ding!“-Sommerfest bespielt.

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Stadtteilzentrum ISAR 12

Hier trifft man sich, erlebt Gemeinschaft, tauscht Erfahrungen aus, tut etwas für seine Gesundheit, wird selbst aktiv und gestaltet das Programm mit – oder Sie feiern Ihr Fest bei uns.

Das Stadtteilzentrum ISAR 12 vereint unter seinem Dach über 30 Gruppen und Vereine von Selbsthilfegruppen über deutsch-ausländische Kulturvereine, der EFIE e.V. bis hin zu Eltern-Kind-Gruppen.

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KuBiC – Kultur- und Bildungscampus

Der KuBiC Frankenhof richtet sich mit seinen räumlichen Möglichkeiten an Kulturinitiativen und -vereine, die freie Szene, Bildungseinrichtungen sowie kulturinteressierte Bürger*innen jeden Alters. Gemeinsam wird so ein Ort für Partizipation, Diversität und Gestaltung entstehen – für ein lebendiges Quartier im Herzen der Stadt!

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Stadtteilhaus West

In Büchenbach wird das Stadtteilhaus West – ein soziokulturelles Zentrum mit Stadtteilbibliothek – am Rudeltplatz gebaut.

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