Wenn jemand von Euch Jugendliche kennt, die erolgreich die Schule besuchen, schon länger hier sind und noch keine Aufenthaltserlaubnis haben, lohnt es sich vielleicht, mal die Informationen zum §25a unten durchzulesen.
Wenn Ihr den Eindruck habt, die Bedingungen könnten zutreffen, dann schickt die Betroffenen doch zur Beratung zur Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB) oder zur Asylverfahrensberatung (AVB).
Die AVB ist nur zuständig, wenn Personen noch im laufenden Asylverfahren sind, ansonsten ist die FIB zuständig.