Hier kommen Infos für Ehrenamtliche, die sich Sprachpatenschaften engagieren oder regelmäßig Sprachkurse geben und finanzielle Aufwendungen dafür haben. Die lagfa Bayern https://lagfa-bayern.de/
mit dem Projekt „Sprache schafft Chancen“ erstattet auf Antrag die Kosten.
Liebe Engagierte,
wir haben Neuigkeiten zu den Sprachpatenschaften und Sprachkursen bei „Sprache schafft Chancen“ 2025! Statt der früheren Sachkostenpauschale erhalten Sie ab dem neuen Jahr Ihre Ausgaben rückwirkend in Höhe der tatsächlich entstandenen Sachkosten bis zu einer maximalen Fördersumme von 100 €, 200 € bzw. 500 €. Diese Neuerung bringt einige Anpassungen im Ablauf der Antragstellung mit sich; hier die wichtigsten Details:
Neue Regelungen zu Sprachpatenschaften und Sprachkursen (ehemals sog. Sachkostenpauschale):
- Bitte stellen Sie unbedingt VOR Beginn der Sprachpatenschaft oder des Sprachkurses Ihren Antrag! Dann erhalten Sie die im Rahmen Ihrer Sprachpatenschaften und Sprachkurse entstandenen Ausgaben grundsätzlich zurück.
Wichtig ist: Der Antrag muss bei der lagfa bayern e. V. eingehen, bevor Sie eine Ausgabe tätigen. Ausgaben, die vor Antragseingang angefallen sind, können nicht berücksichtigt werden.
- Vorleistung und Belege: Nach Eingang Ihres Antrags bei der lagfa bayern e. V. können Sie die Sprachpatenschaft oder den Sprachkurs starten und für alle benötigten Materialien in Vorleistung gehen. Alle Ausgaben müssen anschließend im Formular „Verwendungsnachweis“ erfasst werden. Bitte bewahren Sie alle Belege gut auf, da es stichprobenartige Prüfungen geben wird.
Wenn Sie nicht in Vorleistung gehen können, nehmen Sie bitte ohne Zögern Kontakt mit der lagfa bayern e. V. auf.
Wichtig ist: Zwar können Sie bereits nach Antragseingang bei der lagfa bayern e. V. mit der Sprachpatenschaft oder dem Sprachkurs beginnen. Für die Rückzahlung Ihrer Ausgaben ist aber die Bewilligung Ihres Antrags entscheidend.
- Verwendungsnachweis und Auszahlung: Nach Ende der Sprachpatenschaft oder des Sprachkurses reichen Sie den Verwendungsnachweis ein. Sie erhalten dann Ihre Ausgaben bis zum jeweiligen Höchstbetrag.
Details zur Förderung:
- Sprachpatenschaften: Maximal 100 €. Auch kulturelle oder alltagsnahe Aktivitäten wie z. B. Amts- oder Museumsbesuche sind möglich, wenn ein Bezug zur Deutschförderung besteht.
- Sprachkurse: Maximal 200 € (für Kurse mit mind. 2-3 Teilnehmenden) oder 500 € (ab 4 Teilnehmenden). Kurse müssen mindestens 50 Unterrichtseinheiten umfassen und grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr 2025 abgeschlossen sein.
Wichtig: Wir haben für alle Schritte zu Ihrer Förderung Formulare und Ausfüllhinweise vorbereitet, die wir Ihnen zur Verfügung stellen!
Für weitere Details zur Antragstellung besuchen Sie bitte unsere Website: www.lagfa-bayern.de/sachkostenfoerderung oder rufen Sie uns an: 0821-20 71 48-21.
Herzliche Grüße
Ihr Team von „Sprache schafft Chancen“
lagfa bayern e.V. – Projekt „Sprache schafft Chancen“
Schaezlerstraße 13 ½
86150 Augsburg
0821/20 71 48-21
sprachfoerderung@lagfa-bayern.de
http://www.lagfa-bayern.de