Hier ein Hinweis des Standesamts zum Thema Geburtsurkunden für Kinder, die in Erlangen geboren werden und deren Eltern Geflüchtete sind:
Dem Standesamt wird jede Geburt seitens der Klinik angezeigt. Die Eltern haben eine Vorlagepflicht für die zur Beurkundung benötigten Dokumente. Das Standesamt ermittelt in diesem Zusammenhang, auch unter Berücksichtigung des Aufenthaltsstatus der Eltern, welche Dokumente erforderlich und beschaffbar sind und teilt dies den Eltern mit. Bis zur Vorlage der notwendigen Unterlagen wird die Beurkundung zurückgestellt. Sollten nach Ablauf von mehreren Monaten nicht alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, so wird die Geburt von Amts wegen nach Aktenlage beurkundet. Es besteht hier für das Standesamt die Möglichkeit kenntlich zu machen, dass bspw. die Identität der Eltern nicht geklärt ist und auf eigenen Angaben beruht (analog dem Aufenthaltsdokument). Während des laufenden Beurkundungsverfahrens kann den Eltern auf Wunsch eine Bescheinigung über die Zurückstellung der Beurkundung ausgestellt werden (12,-€), welche dann für weitere Stellen, wie z.B. die Krankenkasse, verwendet werden kann.
Wir dürfen bei dieser Gelegenheit darum bitten, Eltern, welche u.U. nicht die notwendigen Dokumente besitzen (Identitätsdokumente, Personenstands- und weitere öffentliche Urkunden aus dem Heimatland), schon vor Geburt an das Standesamt zu verweisen. Hierdurch können Wartezeiten bei Dokumentenbeschaffungen nach der Geburt des Kindes verringert oder gar vermieden werden. Wir erteilen hierzu sehr gerne vorab Auskunft, soweit geplant ist, dass das Kind in Erlangen zur Welt kommt. Zuständig für die Geburtsbeurkundung ist immer das Standesamt des Geburtsortes des Kindes.
Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
i. A.
Tobias Berthold