Nach einem vom Ausländer- und Integrationsbeirat (AIB) initiiertem Treffen mit der Leitung des Jobcenters, bei der wir von EFIE über die Probleme gesprochen hatten, die es hervorruft, wenn die für den Jobcenterbescheid nötige Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung mitten im Monat ausläuft, der JC-Bescheid aber immer zum Ende eines Monats, kam jetzt von der Ausländerbehörde eine positive Rückmeldung:
Die Ausstellung der Fiktionsbescheinigungen wird zukünftig immer mit einer Frist zum Ende des Monats versehen.
Dies erleichtert die Bearbeitung der Anträge im Erlanger Jobcenter erheblich, da die Bürger*innen nun regelmäßig rechtzeitig ihre Unterlagen zur Bestätigung des Aufenthaltsrechts vorlegen können.
Allerdings gibt es eine Übergangszeit in der noch das alte Verfahren angewendet werden wird.