Am 01.08.2024 wird in Erlangen die Bezahlkarte für Geflüchtete eingeführt. Wir haben diese Woche dem Sozialamt ein paar Fragen gestellt:
Welche Menschen bekommen in Erlangen diese Karte und woran machen Sie dies fest?
Die Bezahlkarte ist für Betroffene, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Die Art der Auszahlung ist gesetzlich geregelt und durch die zuständige Behörde, das STMI, vorgegeben. Die Karten wurden an alle Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG ab dem 14. Lebensjahr ausgehändigt; lediglich für Familien mit Einkommen und in einer Mietwohnung lebend wird über eine Ausstellung der Bezahlkarte noch im Einzelfall entschieden.
Wie viele Menschen erhalten in Erlangen eine solche Bezahlkarte?
Alle Leistungsempfänger nach dem AsylbLG
Warum ist das Einsatzgebiet nur auf die Stadt Erlangen (obwohl die Residenzpflicht dies nicht vorgibt) beschränkt?
Das Einsatzgebiet wird vom Sozialamt in bundesweit geändert; nur wenn im Aufenthaltstitel eine Beschränkung des Aufenthaltes enthalten ist, wird das Einsatzgebiet beschränkt.
Wie kann das Einsatzgebiet erweitert werden und um welche zusätzlichen Bereiche?
siehe vorherige Antwort.
Funktionieren alle Lastschriften (Telefonanbieter, Ratenzahlungen für diverses, etc.)?
Ja. Die Bezahlkarte ist wie eine EC-Karte zu nutzen. Für jede Bezahlkarte ist eine IBAN-Nummer zugewiesen; deshalb können mit der Bezahlkarte Überweisungen und auch Lastschriften getätigt werden. Die Karte sieht hier eine Liste von Empfängern vor; dies sind überwiegend Stromanbieter, Telefonanbieter, aber auch Fitnessstudios oder Rechtsanwälte. Im Einzelfall kann jeder Betroffene sich bei seinen Sachbearbeiterinnen erkundigen, ob die Kontonummer für eine Überweisung freigeschaltet ist bzw. sich auch die entsprechende Kontoverbindung für eine Überweisung oder Lastschrift freischalten lassen. Dies wurde vom Sozialamt bereits bei der Aushändigung der Karten in angesteuert und die Betroffenen entsprechend informiert.
Wo kann eingesehen werden, an welche Empfänger in Deutschland Geld überwiesen werden kann?
Dies muss im Einzelfall bei den Sachbearbeitern erfragt werden. Dort kann auch die Freischaltung von Konten zu Überweisungen oder Lastschriften beantragt werden.
Wird bestehendes Guthaben am Ende eines Monats automatisch in den nächsten Monat übertragen oder gibt es hier Obergrenzen?
Es wird überprüft, ob am Ende des Monates Guthaben/Vermögen über dem gesetzlichen Freibetrag vorhanden ist.
Welche Summe darf pro Monat, pro Person eines Haushaltes (Erwachsene, Kinder) in Form von Bargeld abgehoben werden?
Pro Person können 50 € in Form von Bargeld monatlich abgehoben werden.
Gibt es Ausnahmen, wenn aus triftigen Gründen mehr Bargeld genötigt wir und wie kann man dies ggf. beantragen?
Nein, es gibt keine Ausnahmen bzw. können die triftigen Gründe über Lastschrift/Überweisung gelöst werden; die Betroffenen sich bitte dazu vertrauensvoll an die zuständigen Sachbearbeiterinnen wenden
Ist es möglich, aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit, auf erlangen.de eine FAQ-Webseite zur Bezahlkarte zu erzeugen und regelmäßig zu pflegen?
Dies ist derzeit leider wegen personellen Engpässen in der zuständigen Abteilung nicht möglich. Das Staatsministerium bietet jedoch über Infobriefe und über regelmäßig stattfindende Dialoge weitreichend Informationen an. Sie dazu auch factsheet_bezahlkarte_web.pdf (bayern.de) Gerne bieten wir über unsere Integrationslotsinnen bei Bedarf entsprechende Infoveranstaltungen an.