Liebe Mitglieder von unserVETO, liebe Interessierte,
Geflüchtete, die zurzeit das Chancenaufenthaltsrecht (§104c AufenthG) nutzen, können nach den 18 Monaten nur in den Aufenthaltsstatus „Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration“ (§25b AufenthG) wechseln oder sie fallen zurück in die Duldung. Eine Verlängerung des Chancenaufenthalts ist nicht möglich, so dass alles davon abhängt, ob sie die Bedingungen für die Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration erfüllen.
Für die Geflüchtete, die einen Integrationskurs besucht haben oder z.B. in Deutschland zur Schule gegangen sind, ist dies weniger problematisch. Für alle anderen aber stellt sich die Frage, wie die geforderten
- mündlichen Deutschkenntnisse
- das Grundwissen oder
- das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
nachgewiesen werden können.
Ziel dieser kurzen Umfrage (ca. 5 Minuten) ist es, die jeweiligen Verfahren in den Kommunen zu klären. Bitte nehmt euch die Zeit, damit wir dieses Thema politisch weiterverfolgen können.
Hier der Link zur Umfrage:
https://www.soscisurvey.de/unserveto/