Info vom Bayrischer Flüchtlingsrat: geplante Sammelabschiebungen

Der bayrische Flüchtlingsrat informiert zu folgenden anstehenden Sammelabschiebungen. 

Sammelabschiebung nach Irak am 01.11.2023
Sammelabschiebung nach Gambia am 08.11.2023
Sammelabschiebung nach Pakistan am 15.11.2023 von Frankfurt
Sammelabschiebung nach Gambia am 21.11.2023

Der bayrische Flüchtlingsrat rät daher:

Allen Personen mit Duldung nach §§ 60 a oder 60 b AufenthG, mit ungültiger Duldung, mit Grenzübertrittsbescheinigung eine Anwaltskanzlei oder eine Beratungsstelle aufzusuchen.

Beraten kann möglicherweise auch die Refugee Law Clinic in der Villa: info@rlc-erlangen.de oder der bayrische Flüchtlingsrat (Stelle in Nürnberg) selbst: 0911 – 99 44 59 46

Es ist egal, wie lange die Duldung möglich betroffener Personen noch gilt. Eine Duldung nach § 60 a AufenthG erlischt mit Durchführung der Abschiebung.

Mit einer Ausbildungsduldung oder Beschäftigungsduldung können Personen allerdings nicht abgeschoben werden. Wenn Duldungen ungültig gestempelt wurden oder eine Grenzübertrittsbescheinigung vorliegt, gelten diese Hinweise auch.

Es gibt ein Hinweisblatt zur Abschiebepraxis in den Irak.