Der AIB hat bei seiner letzten Sitzung das Problem „Offizielle Sprachkursprüfung mit Fiktionsbescheinigung“ angesprochen. Zu diesem Thema hier ein Zitat aus dem Protokoll der AIB-Sitzung:
„Die Problematik wird diskutiert, dass bei der Ausstellung von Fiktionsbescheinigung kein Lichtbild vorhanden ist. Dies ist dann schwierig, wenn der Pass durch die Ausländerbehörde eingezogen wurde. Integrations- und Sprachkursträger haben dann keine Möglichkeit, die Personen zu einer offiziellen Prüfung zuzulassen. Die Sprachkurskoordinatorin der vhs bestätigt dies als ein deutschlandweites Problem. Der Leiter der Ausländerbehörde bietet an, in Einzelfällen unterstützend zu helfen. Die betreffenden Personen sollen bereits bei Bekanntgabe des Prüfungstermins bei der Ausländerbehörde die zeitweise Aushändigung des Passes beantragen.“